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EU-Pass für Wertpapiere ab 01.07.05 

Deutschland hat als eines der ersten europäischen Länder die EU-Prospektrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Umsetzungsgesetz wird der Europäische Pass für Wertpapiere zum 1. Juli Wirklichkeit. Der Pass wird in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Durch ihn werden bürokratische Mehrfachprüfungen in den einzelnen Ländern überflüssig. Ein einmal abgesegnetes Wertpapierprospekt hat in allen EU-Ländern Gültigkeit.

Durch dieses Gesetz werde nach Angaben des Bundesfinanzministeriums der Anlegerschutz verstärkt und die Unternehmensintegrität verbessert. Deutsche Emittenten können wählen, ob sie einen Prospekt in deutscher oder in einer in internationalen Finanzkreisen anerkannten Sprache erstellen.

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