Die EU-Kommission fährt im Streit mit der Bundesregierung um die Bezeichnung Sparkasse schwerere Geschütze auf. Sie hat die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten das Kreditwesengesetz, in dem der Namensschutz für die Sparkasse verankert ist, zu überarbeiten. Dies berichtet die Financial Times Deutschland (FTD).
Sollte in den zwei Monaten nichts geschehen, droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verletzung des EU-Vertrages gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der FTD zufolge rechnen Beobachter in Brüssel mit keiner Einigung zwischen Kommission und Bundesregierung. Anscheinend will es letztere auch auf ein Verfahren vor dem EuGH ankommen lassen. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte bereits am Dienstag: "Die Bundesregierung ist bereit, sich mit der Kommission auch vor dem Europäischen Gerichtshof zu streiten."
Die Bundesregierung ist bestrebt, das Drei-Säulen-Modell der deutschen Bankenlandschaft zu erhalten. Dies besteht aus den öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken, den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken. Sollte sich die EU-Kommission mit ihrer Forderung nach einer Novellierung des Kreditwesengesetzes durchsetzen, wäre es auch privaten Investoren möglich, bei Sparkassen einzusteigen bzw. ein solches Institut unter dem Namen "Sparkasse" zu betreiben.
Die Bundesregierung hatte der Kommission bereits einen Kompromissvorschlag gemacht, wonach es privaten Investoren ermöglicht werden soll, die zum Verkauf stehende Berliner Sparkasse unter diesem Namen zu erwerben und zu betreiben. Im Gegenzug sollte der Name im restlichen Bundesgebiet weiter geschützt bleiben. Dieser Vorschlag ging der EU-Kommission jedoch nicht weit genug.
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