Seit Juli des vergangenen Jahres müssen Banken in Österreich, der Schweiz, Belgien und Luxemburg ihre EU-Kunden zur Kasse bitten, wenn sie deren Identität gegenüber dem heimischen Finanzamt nicht Preis geben wollen. Derzeit sind es 15 Prozent des angelegten Geldes, dass pauschal einbehalten und an die entsprechenden EU-Länder überwiesen wird. Die Alternative wäre die Weitergabe der persönlichen Daten an die zuständigen Finanzbehörden des Heimatlandes, die das Vermögen dann zu den nationalen Steuersätzen versteuern.
Nach ersten Schätzungen bleiben die mutmaßlichen Einnahmen der EU-Zinsbesteuerung allerdings hinter den Erwartungen zurück, wie das Handelsblatt berichtet. Dem Bericht zufolge wird die Schweiz schätzungsweise 30 Millionen Euro an die übrigen EU-Länder überweisen. Aus Österreich sollen 113 Millionen kommen. Nach der Verteilung der Gesamtsumme könnte in Deutschland ein Betrag im unteren dreistelligen Millionenbetrag ankommen, da das meiste Geld von deutschen Anlegern stammt.
Ein Grund für die geringer ausfallenden Einnahmen dürften die Schlupflöcher sein, die findige Anleger nutzen. So werden Dividenden nicht von der Besteuerung erfasst. Darüber hinaus wird die Steuer nur von Privatpersonen erhoben. Firmen bleiben unbehelligt. Obligationen mit einem Ausgabedatum vor März 2001 fallen ebenfalls nicht unter die Regelung. Werden Gelder aus Drittstaaten (z.B. Singapur) auf die Konten überwiesen, werden diese Zahlungseingänge ebenfalls nicht berücksichtigt.
Nach Informationen aus Bankkreisen haben einige Kunden reagiert und ihre Depots entsprechend umgeschichtet. Diese Taktik lohne sich aber nur bei großem Vermögen, da sonst die Kosten für die Umschichtung die Ersparnisse auffressen würden. In Zukunft werden wohl auch Kunden mit kleinerem Vermögen versuchen, der Abgabe zu entgehen. Der Satz für die pauschale Besteuerung soll in den nächsten 5 Jahren auf 35 Prozent steigen.
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