Das Finanzamt München hat dem Filmfonds Cine Pictures die Gewinnerzielungsabsicht aberkannt. Auf die Anleger könnten nun Steuernachforderungen zukommen. Das Finanzamt München geht davon aus, dass die Anleger niemals Geld mit den Filmen verdienen wollten. Eine Gewinnerzielungsabsicht fehlt somit und die ursprüngliche Verlustzuweisung ist somit inklusive Zinsen an den deutschen Fiskus zurück zu zahlen.
Bei einer ursprünglichen Anlagesumme von 50.000 Euro entstehe eine Nachzahlung von 37.000 Euro, warnt die Gesellschaft zum Schutz europäischer Kapitalanleger (GSEK). Der Verband rät Anlegern, sich an den Anlageberater zu halten, der den Fonds verkauft hat.
Sollte sich bei der Beratung zum Kauf des Fonds herausstellen, dass der Anlageberater nicht über alle Risiken aufgeklärt habe, könne der Anleger den Anlageberater in Haftung nehmen, heißt es in einer Mitteilung der GSEK.
Ansatzpunkte könnten hier die mangelnde Aufklärung über ein Totalverlustrisiko oder die Behauptung sicherer Steuervorteile sein. Anleger sollten auch prüfen, ob der Anlageberater Provision für den Verkauf des Fonds kassiert und darüber auch informiert hat.