Wer Geld für die Flutopfer gespendet hat, braucht keine Spendenquittung, um diese von der Steuer abzusetzen. Voraussetzung: Das Geld muss auf ein Sonderkonto eines amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbandes eingezahlt worden sein. Darauf weist der "Tagesspiegel" unter Verweis auf ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums hin. Wer auf ein Flut-Sonderkonto gespendet hat, braucht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt nur den Kontoauszug oder den Bareinzahlungsbeleg der Bank. Beim Online-Banking reicht der PC-Ausdruck. Diese Regelung gilt zeitlich unbegrenzt.
Wer nicht auf ein Sonder-, sondern auf ein normales Konto der Wohlfahrtsverbände gezahlt hat, braucht ebenfalls keine Spendenquittung, wenn das Geld für die Flutopfer gedacht war und bis zum 19. Januar eingezahlt worden ist. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Spende.
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