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Finanzamt zahlt noch Steuern für 2002 zurück  

 

 

Noch bis zum 31. Dezember 2004 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 bei ihrem Finanzamt einzureichen. Eine Verlängerung der gesetzlichen Frist über das Jahresende hinaus ist nicht möglich. Wer bis zum letzten Tag wartet, muss aus technischen Gründen meist mit Verzögerungen bei der Bearbeitung rechnen.

Auch für den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage, der zusammen mit der Einkommensteuererklärung gestellt wird und den an die Bausparkasse zu richtenden Antrag auf Wohnungsbauprämie gilt der Stichtag des 31. Dezember 2004.

Die Abgabe einer Steuererklärung kann sich auch für Arbeitnehmer lohnen. Dies ist z.B. der Fall, wenn sie im Laufe des Jahres 2002 geheiratet oder ein Kind bekommen haben, nur zeitweise im Jahr gearbeitet haben oder wenn ihnen Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit von über 1.044 Euro entstanden sind.

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