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„First in. first out“ bei Aktiengewinnen  

Aktiengewinne, die beim Verkauf erzielt werden, sind nur steuerfrei, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf mehr als zwölf Monate liegen. Verkauft der Anleger seine Anteile vor Ablauf dieser Frist und die Freigrenze von 512 Euro wird dabei überschritten, müssen die Gewinne aus dem Verkauf vollständig versteuert werden. Für die Berechnung gilt dabei das „First in, first out“-Prinzip, so der Bundesverband deutscher Banken. Konkret heißt das, dass bei mehreren Aktienkäufen die zuerst erworbenen Aktien auch als die zuerst verkauften angesehen werden. Wurden die zuerst erworbenen Aktien vor mehr als einem Jahr gekauft, fällt auch keine Einkommenssteuer an.

Gewinne aus Aktien, die innerhalb von zwölf Monaten wieder verkauft wurden, unterliegen zur Hälfte der Einkommenssteuer. Kursverluste aus dem gleichen Zeitraum können von den Gewinnen abgezogen werden.

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