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Fonds: Provision darf nicht verschwiegen werden 

Wenn ein Vermittler Anteile an geschlossenen Fonds empfiehlt, die Provision aber verschweigt, dann kann ihn der Käufer auf Schadenersatz verklagen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: XI ZR 510/07).

Im konkreten Fall hatte ein Anleger Anteile im Wert von 50.000 Euro an einem Medienfonds erworben. Der Vermittler verschwieg dem Anleger jedoch, dass er selbst für den Abschluss eine Provision von 8 Prozent der Summe erhalten sollte. Der Fonds geriet in Schwierigkeiten und der Anleger klagte.

Der Bundesgerichtshof stellte nun in letzter Instanz fest, dass für den Vermittler wegen der Höhe der Provision ein erheblicher Anreiz bestand, dem Kunden genau diesen Fonds zu empfehlen. Der Anleger hätte aber das Eigeninteresse des Vermittlers besser einschätzen können, wenn er von der Provision gewusst hätte, urteilten die Richter.

Rechtsanwalt Dietmar Kälberer, der den Anleger vertreten hatte, sagte der Financial Times Deutschland, diese Entscheidung sei auf alle Arten von geschlossenen Fonds anwendbar. Die FTD rechnet damit, dass eine Klagewelle auf die Finanzwirtschaft zukommt.

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