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Fortführung der Ich-AG beschlossen 

Arbeitsuchende haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich mit ihren Geschäftsideen selbstständig zu machen. Das Bundeskabinett hat am 27. April der Weiterförderung von Ich-AG's bis Ende 2007 zugestimmt. Auch künftig müssen Antragsteller eine Tragfähigkeitsbescheinigung für ihre Geschäftsidee vorlegen. Diese Prüfung vermindert das Risiko, dass Gründerinnen und Gründer mit ihrer Ich-AG scheitern. Expertisen können Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände oder Kreditinstitute fertigen.

Darüber hinaus darf die Bundesagentur für Arbeit künftig die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante Selbstständigkeit überprüfen und vor einer Förderung Fortbildungs- oder Coachingmaßnahmen verlangen.

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