Seit Anfang dieses Jahres wird die Riester-Rente nach dem Alterseinkünftegesetz besteuert. Dabei variieren die Folgen der nachgelagerten Besteuerung nach Alter und Einkommenshöhe. So werden beispielsweise Geringverdiener bis 20.000 Euro brutto nicht zusätzlich belastet. Dagegen profitieren im Einkommensbereich bis 60.000 Euro brutto nur die jüngeren Jahrgänge von der Neuregelung. Darauf weist die PR-Agentur Mummert Communications GmbH hin.
Als mögliche Alternative zur Riester-Rente bietet sich das sogenannte freie Sparen an. So dürfen Anleger bei einer Einlage von 5.000 Euro in festverzinsliche Geldanlagen bei einer Verzinsung von 8,25 Prozent (Anbieter: EECH) und einer Laufzeit von fünf Jahren mit Zinsgewinnen in Höhe von 2.432 Euro rechnen. Mit Tagesgeld kommen bei der gleichen Anlagesumme und einem Zinssatz von rund vier Prozent (Anbieter: PH Driver & Bengsch) nach fünf Jahren Laufzeit ca. 1.083 Euro zusammen.
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