Anlageberater sollen künftig jedes Verkaufsgespräch zur Geldanlage schriftlich festhalten und das unterschriebene Dokument dem Kunden geben. Dadurch könnten Anleger in Zukunft beweisen, ob sie möglicherweise falsch beraten wurden und Schadenersatz einfordern. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, soll das Protokoll mit der Unterschrift des Anlageberaters noch vor Abschluss eines Vertrags ausgehändigt werden.
Protokoll auch nach telefonischer Beratung
Bei telefonischer Beratung soll der Bankmitarbeiter künftig dazu verpflichtet sein, dem Kunden das Protokoll anschließend nach Hause zu schicken. Ist dieser mit dem Inhalt nicht einverstanden, habe er sieben Tage Zeit, um von dem Vertrag zurück zu treten, schreibt die Zeitung. Darauf haben sich die zuständigen Politiker von Union und SPD vor kurzem geeinigt.
Eigentlich hatte der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgesehen, dass alle telefonischen Beratungsgespräche mit Zustimmung des Kunden aufgezeichnet werden müssten, heißt es im Artikel. Doch vor allem kleinere und mittlere Banken hatten dagegen protestiert, weil sie hohe Kosten fürchteten.
Beweispflicht liegt bisher beim Anleger
Mit der Protokollpflicht reagiere der Gesetzgeber auf einen Missstand, den Anlegeranwälte nach Angaben der Zeitung schon lange beklagen: Bislang war es nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich, von einer Bank Schadenersatz zu erhalten. Denn es sei allein Sache des Kunden, zu beweisen, dass er falsch beraten wurde. Doch normalerweise hätte er nichts in der Hand, um diesen Beweis anzutreten. Häufig stünde daher Aussage gegen Aussage.
Das soll sich mit dem Beweis-Protokoll nun ändern. Im Protokoll müsse zukünftig der Anlass und die Dauer der Anlageberatung wiedergeben werden sowie die im Verlauf des Gesprächs geschilderte persönliche Situation des Kunden, seine Anliegen und deren Gewichtung, schreibt die "Süddeutsche Zeitung".
Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Dokumentationspflicht die Bankberater zu einem Umdenken verleiten. In der Vergangenheit hätten sie oft vor allem solche Finanzprodukte wie riskante Wertpapiere verkauft, für die ihre jeweilige Bank besonders hohe Provisionen erhielt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte gegenüber der Zeitung, sie erhoffe sich durch das Gesetz, dass die Dokumentationspflicht den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlasse, "so dass insgesamt die Qualität der Beratung erhöht wird".
Ansprüche der Anleger verjähren später
Auch sollen Anleger ihre Ansprüche auf Schadenersatz künftig deutlich länger geltend machen können. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nicht mehr bereits mit Vertragsschluss, sondern erst in dem Moment, in dem der Anleger von dem Schaden erfahren hat, schreibt die Zeitung. Spätestens aber nach zehn Jahren sollen die Ansprüche verjährt sein. Am Mittwoch sollen die neuen Regeln von den zuständigen Bundestagsausschüssen beraten werden; für den Freitag ist die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag geplant.
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