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Gesetz für Bad Banks beschlossen 

Deutsche Geldinstitute können mit dem Großreinemachen beginnen: Der Bundestag hat das Gesetz zur Gründung von Bad Banks verabschiedet. Das bedeutet, dass deutsche Banken und Sparkassen jetzt Zweckgesellschaften (Bad Banks) gründen können, denen sie ihre Risiko-Wertpapiere übertragen.

Die Papiere können zu einem Wert ausgelagert werden, der 10 Prozent unter dem Wert liegt, zu dem die betroffenen Papiere in den Büchern der Bank stehen. Für Verluste sollten weitgehend die Banken geradestehen, schreibt das "Handelsblatt" zu dem Gesetz. Sie können den Ausgleich dieser Verluste über bis zu 20 Jahre strecken. Ist der Ausgleich bis dahin nicht gelungen, unterliegen Banken auch nach Ablauf dieser Zeit strikten Regeln, was die Zahlung von Dividenden betrifft.

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