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Gesetzesentwurf stärkt Rechte der Versicherten 

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute in Berlin die Eckpunkte für das neue Versicherungsvertragsgesetz vorgestellt. Nach Ansicht des Ministeriums war eine grundlegende Reform des Gesetzes notwendig geworden. Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stamme aus dem Jahre 1908 und könne den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht werden.

Neben diesen Bedürfnissen haben Urteile der obersten Bundesgerichte ein Handeln des Gesetzgebers erforderlich gemacht. Der Entwurf berücksichtigt bereits jüngste Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005, insbesondere zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, und des Bundesgerichtshofs, der sich in einer Entscheidung vom 12. Oktober 2005 u. a. zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten geäußert hat.

"Versicherte werden durch das neue Versicherungsvertragsgesetz deutlich besser gestellt", versichert Zypries. "Wir sorgen bei allen Versicherungsverträgen für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich", so die Ministerin weiter. Versicherten müssen in Zukunft rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Bei einer grob fahrlässigen Verletzung von Aufklärungs- oder Sorgfaltspflichten durch den Versicherten verliert er nicht wie bisher alle Ansprüche auf die Versicherungsleistung.

Bei der Lebensversicherung wird der Anspruch auf Überschussbeteiligung im Gesetz als Regelfall verankert, Darüber hinaus sieht der Entwurf erstmals eine Beteiligung an den stillen Reserven der Versicherer vor. Für die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen werden nach Auskunft der Ministerin ebenfalls klarere Regeln geschaffen.

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