Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs zum Grauen Kapitalmarkt - das sind Angebote des Kapitalmarktes, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegen - sind geschädigte Anleger nun besser gestellt. Dies gab der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemitteilung bekannt. Die Entscheidung zu so genannten atypischen stillen Beteiligungen habe weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Die Verbraucherzentrale Berlin und der Bundesverband riefen geschädigte Anleger auf, die Möglichkeit von Schadenersatzklagen jetzt neu zu prüfen.
Trotz gravierender Verletzungen der Aufklärungspflichten oder Falschberatung blieben Verbraucher in der Vergangenheit oft auf ihrem Schaden sitzen. Statt ihre Einlage zurückfordern zu können, konnten Verbraucher bisher nur den Anteil geltend machen, der als Restbestand bei der Gesellschaftsauflösung übrig blieb. Nach dem richtungsweisenden BGH-Urteil können Betroffene nun ihre gesamte Einlage zurückverlangen.
(cu)
Tipps der Redaktion: |