Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) prüft derzeit eine Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen die so genannten „Interchange-Gebühren“ im Kreditkartengeschäft. Dabei erheben die Mitgliedsbanken von MasterCard und Visa von den Hausbanken der Händler (Acquirer) eine Gebühr auf jede Transaktion, die diese dann an die Händler weitergeben. Dies berichtet die Financial Times Deutschland.
Es wird argumentiert, dass die Interchange-Gebühren eine unzulässige Preisabsprache zwischen den Mitgliedsbanken darstellen. Außerdem würde die Gebühr wie eine Steuer wirken, da die Kosten durch die Preiserhöhungen nicht nur an den Kreditkartenzahler, sondern auch an die Kunden weitergegeben werden. Dabei würden die Banken mehr Umsätze verbuchen, als ihnen an Kosten entstünden.
Anlass für die Prüfung des HDE ist ein Urteil der britischen Wettbewerbsbehörde Office of Fair Trading (OFT). Diese hatte die Erhebung der Interchange-Gebühren, die Mitgliedsbanken von MasterCard zwischen 2000 und 2004 eingenommen hatten, als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bezeichnet.
Sollte es zu einer Reduzierung oder einem Wegfall der Gebühr kommen, könnte das für die deutschen Banken erhebliche Einbußen zur Folgen haben. Würde der derzeit gültige Satz von 1,4 Prozent auf 0,55 Prozent reduziert, müssten die Banken einen jährlichen Verlust von 8,37 Euro pro Karte hinnehmen. Allerdings könnten die Banken diesen Verlust über eine Erhöhung der Jahresgebühr wieder ausgleichen. Außerdem würden dadurch wieder mehr Händler Kreditkarten akzeptieren, was letztendlich auch den Banken zugute kommen würde, meint Hugo Gottschalk, Geschäftsführer der Unternehmensberatung PaySys.
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