Künftige Arbeitslosengeld-II-Empfänger wollen Regeln zur Vermögensanrechnung umgehen, wenn es sein muss, auch illegal. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschaftsmagazin Capital in einer Umfrage an 985 Arbeitslosen. Demnach haben in den alten Bundesländern 45 Prozent der Arbeitslosen mehr Geld gespart, als der Staat erlaubt, in den neuen Bundesländern 9 Prozent.
Die zukünftigen Arbeitslosengeldempfänger verfügen laut der ‚Capital’-Umfrage im Westen über Nettovermögen (inklusive Immobilienbesitz) von im Schnitt 61.300 Euro. In den neuen Bundesländern sind es lediglich 5.900
Euro. Auch bei den Vermögen der Kinder gibt es erhebliche
Unterschiede. Während im Westen der Nachwuchs durchschnittlich 7.910 Euro auf dem Sparbuch hat, sind es im Osten nur 590 Euro. Erlaubt sind den Kindern maximal 4.850 Euro. Diesen Satz wie auch alle anderen Vermögensfreibeträge hält nach einer Repräsentativ-Umfrage
die deutliche Mehrheit der Bundesbürger (57,6 Prozent) für zu niedrig. Ein Drittel aller Deutschen will wegen Hartz IV in Zukunft sogar weniger Geld für Notfälle zurücklegen.
Allerdings müssten Arbeitslose ab 2005 auch mit deutlich verstärkten Fahndungsmaßnahmen rechnen. Denn die Kompetenzen der Finanzverwaltung werden verstärkt: Banken verschicken zum Jahreswechsel erstmals Aufstellungen zu allen Geldgeschäften, von Aktienverkäufen bis Zinserträgen. Darüber hinaus melden gesetzliche und private Versicherer ab 2005 jede Rente. Zudem versenden künftig 22 EU-Staaten Mitteilungen über Konten. Und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter können diese neuen Befugnisse problemlos für ihre Zwecke nutzen.
(cu)
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