Die Bundesregierung widerspricht der von Professor Thomas Olk, Mitverfasser des Kinderreports Deutschland 2004, in Focus Online aufgestellten Behauptung, dass vom 1. Januar 2005 an insgesamt 2,5 Millionen Kinder unterhalb der Armutsgrenze leben würden.
Die Bundesregierung hat mit dem Kinderzuschlag eine gezielte Förderung gering verdienender Eltern beschlossen, die zusammen mit Hartz IV am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Der Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie wären ohne Kinderzuschlag auf Arbeitslosengeld II angewiesen, mit Kinderzuschlag kann die Familie von ihren eigenen Einkünften leben.
Der Kinderzuschlag kann monatlich bis zu 140 Euro je Kind betragen. Zusammen mit dem Kindergeld von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls zusätzlich Wohngeld deckt er den durchschnittlichen Bedarf von Kindern, so die Bundesregierung.
Das Bundesfamilienministerium hat am vergangenen Samstag darauf hingewiesen, dass der Kinderzuschlag schriftlich beantragt werden muss. Antragsformulare sind im Internet (www.kinderzuschlag.de) oder bei den Familienkassen der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit erhältlich.
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