In Sachsen können seit dem 1. September 2005 die über 400.000 IKK-Versicherten ärztliche Homöopathie-Behandlung auf KV-Karte in Anspruch nehmen. Grundlage hierfür ist ein Vertrag zur integrierten Versorgung zwischen der IKK Sachsen, dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte e. V., der Gesellschaft homöopathischer Ärzte in Sachsen e. V. und dem Sächsischen Apothekerverband. Grund für das neue Leistungsangebot sind insbesondere die positiven Erfahrungen mit vertragsärztlicher Homöopathie-Behandlung.
Damit übernimmt die IKK Sachsen unter anderem die Kosten für die homöopathische Erst- und notwendige Folgeanamnese sowie die homöopathische Analyse und Arzneiauswahl. Die homöopathischen Medikamente werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Die am Vertrag teilnehmenden sächsischen Apotheken unterstützen den Patienten durch eine fachliche Beratung zur Arzneianwendung.
Wer die neue Leistung der IKK nutzen will, muss sich an einen zugelassenen sächsischen Vertragsarzt wenden, der über eine homöopathische Qualifikation verfügt und am Projekt teilnimmt. Eine Liste entsprechender Ärzte ist über die IKK Sachsen erhältlich. Gegen Vorlage der KV-Karte kann sich der Versicherte dann homöopathisch beraten und behandeln lassen.