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IKK-Suchmaschine findet Hilfsmittel zum Festbetrag  

Ein neues und einzigartiges Internetangebot der Innungskrankenkassen hilft allen Versicherten, die Hilfsmittel brauchen, diese günstig zum Festbetrag zu erhalten. Unter der Internetadresse www.ikk.de können in einer Suchmaschine die Anbieter gefunden werden, die beispielsweise Hörgeräte oder Einlagen zum Festbetrag abgeben. Für den Versicherten fallen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine zusätzlichen finanziellen Belastungen an.

Im Dezember 2004 hatten die Gesetzlichen Krankenkassen für Hörhilfen, Einlagen, Stomaartikel, Inkontinenzhilfen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (Strümpfe) Festbeträge festgesetzt, die aber noch immer nicht von allen Hilfsmittellieferanten akzeptiert werden. Immer wieder wurden Fälle bekannt, in denen von den Versicherten neben der gesetzlichen Zuzahlung Geld gefordert wurde.

Die neue Suchfunktion greift derzeit auf insgesamt über 4.500 Hilfsmittelanbieter zurück, zu denen regionale Anbieter als auch Versandhandelsadressen zählen. "Die hohe Zahl macht deutlich, dass es sehr gut möglich ist, zum Festbetrag zu liefern. Wir wünschen uns, dass diese Möglichkeit im Interesse unserer Versicherten noch weiter ausgebaut werden kann. Die Liste ist noch im Aufbau und wird in den nächsten Wochen sicher immer größer", erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.

Hilfsmittelanbieter, die noch nicht in der Liste verzeichnet sind, können sich über ein entsprechendes Kontaktformular direkt mit dem IKK-Bundesverband in Verbindung setzen.

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