In Deutschland haben derzeit zwischen 200.000 und einer Million Menschen kein Girokonto. Betroffen sind davon in zunehmendem Maß vor allem arbeitslose Sozialhilfeempfänger, wenn deren Konten gepfändet und gekündigt wurden. Dies berichtet die Verbraucherzentrale Hessen. Der sich anschließende Eintrag bei der Schufa macht es den Betroffenen schwer, zumindest in den darauffolgenden drei Jahren ein neues Konto zu bekommen.
Doch ein negativer Eintrag bei der Schufa reicht laut dem Zentralen Kreditausschuss der Banken (ZKA) nicht als Verweigerungsgrund aus. Zwar müssen Banken Überziehungen des Kontos nicht zulassen und auch die Gebühren müssen bezahlt werden. Trotzdem steigt die Zahl derer, denen Banken die Eröffnung eines Girokontos verweigert haben. Die Verbraucherzentrale weißt darauf hin, dass in solchen Fällen die Schiedsstelle bei den Bankenverbänden angerufen werden kann, damit diese die Entscheidung der Bank überprüfen. (st)
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