Die Schließung des offenen Immobilienfonds "Grundbesitz-Invest" scheint die Deutsche Bank immer mehr in Schwierigkeiten zu bringen. Entgegen in Branchenkreisen geäußerten Vermutungen will die Deutsche Bank anscheinend nun doch nicht mit Stützkäufen von Immobilien eingreifen. Dies berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Sollte dies zutreffen, würde das bedeuten, dass die ca. 300.000 Anleger auf den Verlusten, die durch Abwertungen der Immobilien entstünden, sitzen bleiben würden.
Der Anlegeranwalt Andreas Tilp hat bereits darauf hingewiesen, dass gegen die DB Real Estate als Fondsbetreiber Schadenersatzansprüche entstehen könnten. Seiner Ansicht nach war der Rücknahmestopp, den die DB Real Estate erstmals seit Einführung der offenen Immobilienfonds am Dienstag verhängt hatte, rechtswidrig. Es hätten weder außergewöhnliche Umstände noch ein Liquiditätsengpass vorgelegen, wonach ein Rücknahmestopp ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen wäre. Die Deutsche Bank scheint jedoch mehr Angst vor Sammelklagen ihrer US-Aktionäre zu haben. Denn die würden nach Einschätzung von Investmentbankern drohen, wenn die Bank mit Stützkäufen zugunsten der Anleger eingreifen würde.
Inwieweit andere Anbieter von offenen Immobilienfonds durch die Mittelabflüsse beim "Grundbesitz-Invest" in Mitleidenschaft gezogen wurden, konnte laut FTD bisher noch nicht ermittelt werden. Die Konkurrenten sind jedoch entsetzt über das Vorgehen der Deutschen Bank. Mit Spannung wird jetzt die geplante Neubewertung der Fondsimmobilien erwartet. Der für die Bewertung zuständige Bundesverband BIIS kündigte bereits eine gewissenhafte und unabhängige Prüfung des Fondsvermögens an.
Mittlerweile hat die Deutsche Bank in einer Stellungnahme erklärt, dass Anlegern, die durch die Neubewertung einem möglichen Risiko einer Wertminderung ausgesetzt sind, schnell und unbürokratisch geholfen werden solle. Der Vorstandssprecher Josef Ackermann kündigte einen "fairen Wertausgleich" für die Betroffenen an. Über konkrete Maßnahmen würde aber erst entschieden, wenn die Ergebnisse der Neubewertungen vorliegen.
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