Die Kaiser's BKK hat beim Sozialgericht Düsseldorf Klage gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) eingereicht. Die Betriebskrankenkasse aus Viersen will damit eine Senkung ihres Beitragssatzes von derzeit 14,4 Prozent auf 13,9 Prozent, die der Verwaltungsrat im Mai beschlossen hatte, erzwingen. Die Reduzierung war vom BVA abgelehnt worden.
"Nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz sind Kassen verpflichtet, ihre Schulden innerhalb der kommenden vier Jahre abzubauen", erklärt Ralf Mühlenberg, Vorstand der Viersener Betriebskrankenkasse. "Das bedeutet aber auch, dass Überschüsse in Form von Beitragssatzreduzierungen an unsere Mitglieder zurück gegeben werden müssen."
Nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform konnte die Kaiser's BKK enorme Kosten einsparen. Allein die Verwaltungskosten gingen um fast zwölf Prozent zurück. Ähnlich sieht es bei den Leistungsausgaben aus. Die Viersener Betriebskrankenkasse vermutet politische Motive hinter der Entscheidung des Bundesversicherungsamtes. Dabei sei das BVA doch eine "Unterbehörde" von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die massive Beitragssenkungen stets einfordert. "Das BVA handelt nicht gesetzeskonform", folgert Mühlenberg.
Die Kaiser's BKK hatte mehrfach versucht, eine Einigung mit dem Bundesversicherungsamt zu erzielen. Die Behörde zeigte sich aber nicht kompromissbereit. Ursprünglich sollte der Beitragssatz schon ab 1. Juli 2004 auf 13,9 Prozent gesenkt werden.
(te)
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