Die Betriebskrankenkasse Kaiser's BKK wird ab 1. Januar 2005 ihren Beitragssatz um 0,3 Prozent auf 14,1 Prozent senken. Damit konnte ein Teilsieg gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) errungen werden, denn ursprünglich wollte die Kaiser's BKK ihren Beitragssatz auf 13,9 Prozent senken. Als dies das BVA ablehnte, reichte die
Betriebskrankenkasse Klage beim Sozialgericht Düsseldorf ein.
Ab 1. Juli 2005 sinkt der Beitragssatz dann noch einmal um 0,9 Prozent. Der Beitrag beträgt dann nur noch 13,2 Prozentpunkte. Mit dieser Senkung folgt die Betriebskrankenkasse den Vorgaben der Gesundheitsmodernisierungsgesetzes. Danach müssen alle Krankenkassen im Juli 2005 ihre Beitragssätze um 0,9 Prozent senken und alle Kassen sind verpflichtet, ihre Schulden innerhalb der kommenden vier Jahre abzubauen. Auf der anderen Seite müssen Überschüsse in Form von Beitragssatzreduzierungen an die Versicherten zurück gegeben werden.