Auto-Versicherer raten ihren Kunden, mit der Bahn oder per Flugzeug zum Fußball-Länderspiel nach Paris zu fahren. Wer dennoch mit dem Auto fährt, muss sich darauf einstellen, dass die Versicherung nicht zahlt, sollte das Auto angesteckt werden. Denn die nächtlichen Ausschreitungen der Brandstifter können von den Versicherern als Innere Unruhe gewertet werden. Dann würde der Kaskoschutz wegfallen, berichtet das Handelsblatt.
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Kraftfahrzeuge (AKB) liegen Innere Unruhen dann vor, wenn „größere Menschenmengen sich zusammenrotten und mit vereinter Gewalt vorgehen.“ So sei der Kaskoversicherungsschutz in Frankreich derzeit grundsätzlich gefährdet, sagt Axel Salzmann von der Oskar Schunck KG. Dies gelte auch für Speditionen.
Die Huk-Coburg will ebenso wie die DEVK Versicherung über die Erstattung möglicher Schäden im Einzelfall entscheiden. Jeder Autofahrer sollte deshalb vor Reisen nach Frankreich seinen Versicherer konsultieren. Eine DEVK-Sprecherin rät, dass Fahrzeug in gefährdeten Regionen auf einem bewachten Parkplatz abzustellen. Dann wäre es auf jeden Fall versichert.
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