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Keine Steuerehrlichkeit durch EU-Zinsrichtlinie  

Am 1. Juli 2005 tritt die EU-Zinsrichtlinie in Kraft. Danach sind die Banken verpflichtet, Zinserträge von EU-Ausländern an die Finanzbehörden des Heimatstaates zu melden. Nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers des Bundesverbandes Deutscher Banken, Prof. Dr. Manfred Weber, wird die Richtlinie aber nicht zu einer größeren Steuerehrlichkeit führen. Es werde lediglich die Bürokratie weiter gefördert.

Weber wies darauf hin, dass eine Reihe von Staaten von der Möglichkeit einer anonymen Quellensteuer Gebrauch machen und sich am Informationsaustausch nicht beteiligen. Darüber hinaus würden viele Kapitalanlagen von der Richtlinie nicht erfasst, wodurch dem international orientierten Sparer weiterhin Spielräume offen stehen würden.

Die Probleme der deutschen Kapitalertragsbesteuerung werden durch die EU-Richtlinie nicht gelöst, so Weber weiter. Hier könne nur ein transparentes, vom Bürger akzeptiertes Besteuerungssystem helfen. Die in vielen EU-Mitgliedsstaaten bereits eingeführte Abgeltungssteuer könne in moderater Höhe auch für Deutschland ein Modell sein.

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