Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) führt zum 1. April 2005 in den gewerblichen Förderprogrammen risikogerechte Zinsen ein und ermöglicht damit eine individuelle Zinsgestaltung bei diesen Krediten. Bisher gelten einheitliche Zinssätze für alle Unternehmen, zukünftig wird jeder Unternehmer mit den Risikokosten belastet, die er auch verursacht. Durch das risikogerechte Zinssystem werden wieder mehr Unternehmen Zugang zu Förderkrediten erhalten. Denn auch für schwächere Unternehmen, denen der Zugang zu Förderkrediten heute häufig versperrt ist, steigen die Chancen auf eine günstige KfW-Finanzierung. Zudem setzt das risikogerechte Zinssystem Anreize für Mittelständler, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu verbessern. Das neue risikogerechte Zinssystem hat die KfW in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und den Verbänden der Kreditwirtschaft erarbeitet.
Nach diesem System bestimmen zwei Einflussgrößen den Zinssatz, den ein Mittelständler für einen Förderkredit zahlen muss. Zum einen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens, d.h. die Bonität des Kreditnehmers (diese bestimmt sich u. a. durch Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad) und auf der anderen Seite die Werthaltigkeit der Sicherheiten, die das Unternehmen für den Kredit stellen kann. Die Banken und die KfW haben sich hierfür auf sechs Bonitätsklassen und vier Besicherungsklassen geeinigt. Jedem Unternehmen wird von der Hausbank individuell die jeweilige Klasse zugeordnet. Durch Kombination dieser beiden Klassen ergeben sich sieben Preiskorridore, die mit maximalen Obergrenzen versehen sind. Details zur Einführung des risikogerechten Zinssystems sowie Informationen zu den Preis-, Besicherungs- und Bonitätsklassen erhalten Sie unter www.kfw.de.