Die KfW Bankengruppe führt ab dem 1. April 2005 risikogerechte Zinssätze ein. Damit bestimmt sich die Zinshöhe der gewerblichen Förderkredite nach der Bonität des Kreditnehmers und dem Wert der Sicherheiten, die das Unternehmen stellt. Beides wird von der Hausbank des Unternehmens ermittelt, die den Kredit gewährt. Über das Ergebnis ergibt sich die Zuordnung in eine Preisklasse, die Hausbank entscheidet dann über den Zinssatz innerhalb dieser Preisklasse. Das Unternehmen kann damit durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und Verbesserung seiner Bonität die Höhe des Zinssatzes beeinflussen. Bei niedrigem Risiko der Hausbank bei der Kreditvergabe ist auch der angebotene Zinssatz niedriger.
Bisher erhielten durch den Einheitszinssatz nicht alle Unternehmen Zugang zu einem KfW-Förderkredit. Durch die risikogerechten Zinsen besteht auch für Unternehmen mit mittlerer oder schwächerer Bonität die Möglichkeit einer KfW-Finanzierung, so der Vorstand der KfW-Bankengruppe.
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