Ab dem 1. Oktober 2005 sind auch Kinder in Tagespflege gesetzlich gegen Unfälle versichert. Dies regelt das zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretende Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn also in der Tagespflege oder auf dem Weg dorthin ein Unfall geschieht, übernehmen die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. Zusätzlich wird in besonders schweren Fällen eine Rente bezahlt. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) hin.
Auch die Tagesmütter und -väter sind gesetzlich unfallversichert, sofern sie sich um die Kinder nur einer Familie kümmern. Haben sie dagegen als Selbständige Kinder mehrerer Eltern in Pflege, müssen sie sich selbst bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anmelden.
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