Durch das Gesetzt zur Förderung der Steuerehrlichkeit wurde für die Finanzämter die Möglichkeit der Kontenabfrage geschaffen. Seit Einführung dieses Gesetzes im April 2005 wurden bundesweit etwa 7.000 Abfragen durchgeführt. Nach einem Bericht des Handelsblattes nannten Vertreter des Bundesfinanzministeriums diese Zahl in einem Prozess vor dem Bundesfinanzhof, bei dem die Spekulationssteuer auf Wertpapiere auf dem Prüfstand steht.
Die Zahl der möglichen Kontoabfragen soll dem Ministeriumssprecher zufolge auf über 1.000 Anfragen täglich steigen. Bei der Zahl handele es sich aber um eine technische Kapazitätsgrenze, die den Finanzämtern je nach Bedarf zur Verfügung stehen könne. Ob die Abfragen wirklich in dem Umfang getätigt werden, bleibt abzuwarten. Nach dem Bericht wollen sich Bund und Länder erst noch über den tatsächlichen Abfragebedarf verständigen.
Derzeit mangelt es noch an der richtigen Hard- und Software für die schnelle Kontenabfrage in dem geplanten Umfang. Die Kreditinstitute müssten Investitionen von 100 bis 150 Millionen Euro tätigen. Im Hinblick auf die noch ausstehende Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Kontenabfrage lassen die Banken sich bei der Umstellung ihrer Hard- und Software aber noch Zeit.
Bei der Kontenabfrage kann der Fiskus über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Stammdaten der Bankkunden abrufen. Hierzu gehören die Anzahl der Konten und Depots, nicht aber die Kontostände. Derzeit erfolgt die Abfrage noch schriftlich. In Zukunft soll dies aber online möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Eilentscheidung die Kontoabfrage vorläufig für rechtmäßig erklärt. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.
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