Sparer heben zunehmend Geld von ihren Konten und denen ihrer Kinder ab. Zudem kommt es verstärkt zu Kontenauflösungen. Die Sparer wollten damit erreichen, dass sie bei Beantragung des neuen Arbeitslosengeldes II unter den Vermögensgrenzen liegen, die eine Kürzung der monatlichen Arbeitslosengeld-Pauschalen zur Folge hätten. Dies vermeldet die „Thüringer Allgemeine“.
Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 1. Januar 2005 soll auch das Vermögen von Kindern angerechnet werden. Ein Sprecher des Sparkassenverbandes Hessen-Thüringen sprach den Angaben der Thüringer Tageszeitung zufolge von einer großen Verunsicherung der Bürger. Es bestehe starker Beratungsbedarf, denn viele Kunden wüssten nicht, was mit Harz IV auf sie zukomme. Die Kreditinstitute hätten bereits mit speziellen Schulungen ihrer Mitarbeiter reagiert. Auch andere Kreditinstitute rechneten mit starken Kontenbewegungen.
(cu)
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