Die BKK Mobil Oil und die IKK direkkt haben Klage gegen das Bundesversicherungsamt eingereicht. Die Aufsichtsbehörde verweigert den Kassen die Zustimmung zu einer Beitragssenkung, die über die gesetzlich geforderten 0,9 Prozent hinausgeht. Die BKK Mobil Oil wollte um zusätzliche 1,0 Prozentpunkte und die IKK direkkt um 1,1 Prozentpunkte zusätzlich senken.
Das Bundesversicherungsamt begründete seine Ablehnung gegenüber der BKK Mobil Oil mit den nicht ausreichenden finanziellen Reserven der Kasse. Außerdem hätte das Unternehmen in der Vergangenheit Prognosen abgegeben, die sich nicht erfüllt hätten. Die BKK Mobil führt den im letzten Jahr erwirtschafteten Rekordüberschuss von 148 Millionen Euro und die für das Jahr 2005 erwartete positive finanzielle Entwicklung als Gegenargumente an. Die Krankenkasse will nun mit der Klage vor dem Sozialgericht die Beitragssenkung auch gegen den Willen des Bundesversicherungsamtes durchsetzen.
Gegenüber der IKK direkkt nannte die Aufsichtsbehörde folgende Begründung: "Ein derart herausragendes Wettbewerbsmerkmal wird zu einem deutlichen und zugleich nicht steuerbaren Mitgliederwachstum führen. Dies kann zu einem organisatorischen und im Zusammenhang mit dem oben genannten Effekt finanziellen Wachstumsinfarkt führen." Die IKK direkkt will ebenfalls mit einem Verfahren vor einem Sozialgericht die Beitragssenkung erreichen.
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