Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat scharfe Kritik an der Forderung der Innenministerkonferenz geübt, das EC-Lastschriftverfahren abzuschaffen. Er drohte als Reaktion den Verbrauchern wieder die Barzahlung an der Kasse zu empfehlen.
Die Innenministerkonferenz hat in der vergangenen Woche die Abschaffung des EC-Lastschriftverfahrens gefordert. Bei diesem Verfahren bezahlt der Kunde mit der Karte und seiner Unterschrift. Ziel der Forderung der Innenminister ist der komplette Umstieg des Handels auf Electronic Cash, wobei der Kunde mit seiner EC-Karte plus Geheimzahl bezahlt.
Nach den Worten des vzvb-Vorstands Prof. Dr. Edda Müller handle es sich beim Lastschriftverfahren um das verbraucherfreundlichste und bei den Kunden mit Abstand beliebteste Zahlungsverfahren. Die Zahlung per Unterschrift sei schnell, kostengünstig und verbraucherfreundlich. Der wesentliche Vorteil sei, dass der Kunde unberechtigte Lastschriften ohne weiteres zurückrufen kann.
Hingegen verursache das PIN-Verfahren unnötige Mehrkosten, die am Ende der Kunde bezahlen müsse, so Müller. Bei diesem Verfahren stellen die Banken dem Handel Gebühren in Höhe von mindestens 0,3 Prozent des Umsatzes in Rechnung. Hinzu kommen zusätzliche Kosten für die technische Einrichtung.
Auch angesichts zahlreicher PIN-Schadensfälle wäre für die Verbraucherschützer die ausschließliche Zahlung per Electronic Cash kein akzeptabler Vorschlag. Während es keine einzige Beschwerde zum Lastschriftverfahren gibt, lägen allein der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mehr als 1000 Schadensfälle zum PIN-Verfahren vor, so Edda Müller. Durch eine Ausweitung des PIN-Verfahrens in ungeschützten Zahlungssituationen erhöhe sich die Missbrauchsgefahr, etwa durch das Ausspähen der Geheimzahl. Wird die EC-Karte gestohlen und werden Gelder abgebucht, schließen Geldinstitute bisher eine Haftung per Standardformulierung kategorisch aus. Der Ausgang einer Klage ist mangels eindeutiger Rechtsvorschriften ungewiss.
(bs)
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