Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur fehlerhaften Anlageberatung fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag entschieden, dass Ansprüche falsch beratener Anleger spätestens nach drei Jahren verjähren. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Verjährungsfrist bereits mit dem Erwerb der empfohlenen Wertpapiere beginnt. Der vzbv weist daraufhin, dass das Urteil völlig außer Acht lässt, ob der Anleger innerhalb dieser Frist überhaupt eine Chance hat, Kenntnis vom Schaden zu erlangen. Häufig zeigen sich die Folgen einer Falschberatung erst, nachdem die Ansprüche längst verjährt sind. Zudem sollte das Risiko einer Falschberatung nicht allein beim Anlieger liegen.
„Keine Regierung, die eine verstärkte eigenverantwortliche Altersvorsorge fordert, kann ein Interesse daran haben, Anleger in Geldanlagen drängen zu lassen, die nicht ihrer Risikobereitschaft und ihrer Zahlungskraft entsprechen,“ sagt vzbv-Chefin Edda Müller, “Wenn es die Bundesregierung mit der Stärkung des Anlegerschutzes ernst meint, wäre sie gut beraten, den Entwurf des Kapitalmarktinformationshaftungsgesetzes endlich im Kabinett zu beschließen.“
Denn eine Verlängerung der Verjährungsfristen von drei auf zehn Jahre bei fehlerhafter Beratung war zuletzt im Entwurf des Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz vorgesehen. Die Verjährungsfristen wären damit an die üblichen Fristen im Zivilrecht angepasst worden. Die Bundesregierung hat den Entwurf jedoch auf Druck der Wirtschaftsverbände zunächst auf unbestimmte Zeit zurückgezogen.
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