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Lebensversicherer wollen Flutopfer kulant behandeln 

Bei der Auszahlung von Lebensversicherungen an die Angehörigen der Flutopfer wollen die meisten Versicherungsunternehmen kulant und unbürokratisch vorgehen. So will der Marktführer, die Allianz Lebensversicherungs AG, die Versicherungssumme schon dann auszahlen, wenn der Versicherte auf einer offiziellen Liste des Auswärtigen Amtes, des Bundeskriminalamtes oder der Landeskriminalämter als vermisst geführt wird, sagte eine Specherin der Allianz Leben dem Tagesspiegel.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) würden die Unternehmen zwar unterschiedlich vorgehen, "viele werden aber kulant verfahren", sagte ein Verbandssprecher. Wenn ein Versicherter vermisst wird, zahlen die Lebensversicherer normalerweise erst dann, wenn er nach dem Verschollenheitsgesetz für tot erklärt wird. Das kann mehrere Jahre dauern.

 

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