Allianz-Leben-Chef Gerhard Rupprecht hat sich
bei der Vorlage der Halbjahreszahlen für mehr Transparenz bei der
Überschussbeteiligung in der Kapitallebensversicherung ausgesprochen.
Er reiht sich damit ein in die lange Schlange der Lobredner der
Urteile des Bundesverfassungsgerichts von Ende Juli zur
Kapitallebensversicherung. Dies berichtet die Börsen-Zeitung in ihrer Ausgabe vom 24.08.2005.
Der im Urteil geforderten Einbeziehung der stillen Reserven in die Überschussbeteiligung könne man der Allianz zufolge entnehmen, dass sich der Versicherte auch stille Lasten zurechnen lassen müsse. Auf jeden Fall werde die Überschussbeteiligung in Zukunft beweglicher werden. Die Allianz mutmaßt, dass sich die Lebensversicherung damit der Performance von Fonds annähern könnte.
Wie die Einbeziehung der stillen Reserven in die Überschussbeteiligung in Zukunft konkret aussehen wird, hängt von der Arbeit des Gesetzgebers ab. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl wird es wohl noch bis zum nächsten Jahr dauern, bis die Beratungen für die Neuregelung beginnen werden.
Mit Blick auf den Börsencrash 2000/2001 sei der Gesetzgeber aber gut
beraten, die Pufferfunktion der stillen Reserven aufrechtzuerhalten, so Rupprecht. Diese Aufgabe habe im Übrigen auch das BVerfG ausdrücklich anerkannt. Nach Ansicht der Allianz wird es damit auch in Zukunft nicht dazu kommen, dass Versicherte, deren Verträge in Zeiten schwacher Kurse fällig werden, kräftige Einbußen bei ihren Schlussgewinnanteilen hinnehmen müssen.