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Leerverkäufe in Bank-Aktien bleiben verboten 

Leerverkäufe in Aktien großer deutscher Finanzunternehmen bleiben verboten. Das haben das Bundesfinanzministerium und die Finanzaufsicht BaFin beschlossen. Die BaFin hatte im vergangenen Jahr in Abstimmung mit dem Ministerium Leerverkäufe in Aktien führender Unternehmen aus der Finanzbranche verboten. Das Verbot von Leerverkäufen gilt seit dem 20. September 2008 und wurde nun bis zum 31. Mai 2009 verlängert.

Es betrifft so genannte "ungedeckte Leerverkäufe", darunter vor allem Aktien von Kreditinstituten, Börsenbetreibern, Versicherungsunternehmen und weiteren Unternehmen der Finanzbranche. Ein entsprechendes Verbot haben auch andere Staaten, unter anderem die USA und Großbritannien erlassen.

Das Verbot umfasst laut einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums die Aktien der Aareal Bank, der Allianz, der AMB Generali Holding, der Commerzbank, der Deutschen Bank, der Deutschen Börse, der Deutschen Postbank, der Hannover Rückversicherung, der Hypo Real Estate, der MLP sowie der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft.

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