Mit einer Aufstockung des Arbeitgeberbeitrags können sich Minijobber das volle Leistungspaket der Rentenversicherung und den Anspruch auf die Riester-Zulage sichern. Um sich diesen Anspruch auf Rehaleistungen, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenschutz sicher zu stellen, müssen geringfügig Beschäftigte dazu den pauschalen Arbeitgeberbeitrag um weitere 7,5 Prozent ihres Verdienstes an die Rentenversicherung abführen. Bei einem Verdienst von 300 Euro wären das beispielsweise 22,50 Euro. Zusätzlich gibt es den Anspruch auf die Riester-Zulage. Dies berichtet die Zeitschrift der Landesversicherungsanstalt (LVA) Hannover „gesichertes Leben“ in ihrer aktuellen Ausgabe.
400-Euro-Jobs sind sehr beliebt, da die Einkünfte aus Minijobs grundsätzlich vollständig in die Tasche des Versicherten wandern. Auf den Verdienst zahlt nur der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 25 Prozent. Davon gehen zwölf Prozent an die Rentenversicherung. Diesen Anteil kann der Minijobber aus eigener Tasche auf den vollen Rentenbeitrag von derzeit 19,5 Prozent aufstocken, und so die spätere Altersrente erhöhen.
Lohnend ist diese Aufstockung vor allem für Hausfrauen und Selbstständige. Die Landesversicherungsanstalt Hannover rät, sich mit seinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, wenn man von dem Angebot Gebrauch machen möchte.
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