Die Beschäftigung von privaten Haushaltshilfen wird in Zukunft
noch einfacher: Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale
der Bundesknappschaft bei Minijobs im Privathaushalt auch die
Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Ab dem kommenden Jahr wird die Unfallversicherung in das sogenannte Haushaltsscheckverfahren integriert. Das heißt, die
Beiträge zur Unfallversicherung werden zusammen mit den anderen
Abgaben von der Minijob-Zentrale eingezogen.
Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt ab Januar 2006
einheitlich 1,6 Prozent des Arbeitsentgeltes. Er wird zusammen mit
den anderen Abgaben zweimal jährlich jeweils zum 15. Januar und zum
15. Juli für das vorangegangene Halbjahr im Lastschriftverfahren
eingezogen. Die Minijob-Zentrale leitet die Beiträge zur
Unfallversicherung anschließend an den zuständigen kommunalen
Unfallversicherungsträger weiter.
Für Minijobber im Privathaushalt gelten geminderte Beitragssätze.
Der Arbeitgeber zahlt jeweils 5 Prozent für die Kranken- und
Rentenversicherung, eine einheitliche Pauschalsteuer von 2 Prozent
sowie 0,1 Prozent Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung. Zusammen
mit der Unfallversicherung fallen für private Arbeitgeber also
lediglich 13,7 Prozent an Abgaben an. 10 Prozent der Kosten,
höchstens jedoch 510 Euro, können jährlich von der Steuer abgesetzt
werden.
Die neue Regelung gilt für alle geringfügig entlohnten
Beschäftigten im Privathaushalt mit einem monatlichen Entgelt bis 400
Euro. Die An- und Abmeldung der Minijobber erfolgt mit nur einem
Vordruck, dem sogenannten Haushaltsscheck. Er kann unter
www.minijob-zentrale.de heruntergeladen oder bei der Minijob-Zentrale
unter der Telefonnummer 01801 200 504 (Ortstarif) bestellt werden. Haushaltshilfen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 400 Euro
müssen wie bisher direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger
gemeldet werden. Eine formlose Anmeldung genügt. Die Adressen der
zuständigen Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände gibt
es unter www.unfallkassen.de.