Unbenanntes Dokument

Neue Zuverdienstgrenzen bei ALG II ab 1. Oktober 

Ab dem 1. Oktober 2005 gelten neue Einkommensfreibeträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II mit einer deutlich einfacheren Berechnung. So werden die Freibeträge nunmehr aus dem Brutto- und nicht mehr aus dem Nettoeinkommen errechnet. Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen gelten als Grundfreibetrag und werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Bei denjenigen, die ab 1. Oktober erstmals Arbeitslosengeld II erhalten oder bei Leistungsempfängern, die nach dem 30. September eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen, gilt die neue Regelung sofort.

Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro sind 20 Prozent des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens anrechnungsfrei. Das heißt, nur 80 Prozent des Einkommens zwischen 100 und 800 Euro werden mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Für Bruttoeinkommen über 800 Euro sind zusätzlich weitere 10 Prozent anrechnungsfrei. Hierbei liegt die Obergrenze für Hilfebedürftige ohne minderjähriges Kind bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für diejenigen mit minderjährigem Kind bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.

Beträgt das monatliche Bruttoeinkommen mehr als 400 Euro, können anstelle des Grundfreibetrages individuelle Abzüge (angemessene Werbungskosten, geförderte Altersvorsorgebeiträge und Beiträge in angemessener Höhe zu öffentlichen oder privaten Versicherungen) berücksichtigt werden, wenn diese den pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigen. Für die mehr als 650.000 Bedarfsgemeinschaften, die derzeit Einkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen, wird sich ab Oktober in der Regel noch nichts ändern.

 

Weitere Änderungen lauten wie folgt:

  • Die Eigenheimzulage wird nicht mehr als Einkommen berücksichtigt, wenn sie nachweislich zur Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie verwendet wird.

  • Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren, die einer Nebentätigkeit nachgehen, erhalten ebenfalls einen Freibetrag von 100 Euro auf das erzielte Einkommen.

  • Einmalige Einnahmen, wie z. B. Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld führen nicht mehr zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs, sondern werden für einen gewissen Zeitraum auf den Leistungsanspruch angerechnet, wobei der Versicherungsschutz erhalten bleiben soll.

  • Darüber hinaus wird der Pauschalbetrag für die Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz von derzeit 6 Cent pro Entfernungskilometer auf 20 Cent erhöht, wenn die Strecke mit einem PKW zurückgelegt wird.

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!