Der Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken hat Dr. Gerhart Kreft zum Ombudsmann im Schlichtungsverfahren der privaten Banken bestellt. Der 65-jährige ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof (BGH) trat sein Amt am 1. Oktober 2004 an. Kreft folgt als vierter Ombudsmann Dr. h.c. Karl Dietrich Bundschuh nach.
Seit Einführung des Schlichtungsverfahrens im Juli 1992 haben Kunden der privaten Banken die Möglichkeit, bei Differenzen mit ihrer Bank die Ombudsmänner einzuschalten. Die Banken haben sich verpflichtet, Schiedssprüche bis zu einem Betrag von 5.000 Euro für die Banken anzuerkennen. Für die Kunden steht der Rechtsweg weiterhin offen. Die Ombudsmänner der privaten Banken sind für Verbraucher erreichbar über die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin. Geht es um eine Meinungsverschiedenheit mit einer Hypothekenbank, ist die Kundenbeschwerdestelle beim Verband deutscher Hypothekenbanken zuständig: Postfach 640136, 10047 Berlin. (te)
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