Die Bundesversicherung für Angestellte (BfA) ruft derzeit alle Versicherten aus der ehemaligen DDR zur Klärung ihrer Rentenversicherungskonten auf. Da in den neuen Bundesländern die maschinelle Datenübermittlung von Beschäftigungszeiten, Arbeitsentgelten und anderen rentenrechtlichen Zeiten erst ab Januar 1992 erfolgt ist, liegen der BfA Zeiten bis Dezember 1991 oft nicht oder nur teilweise vor. Die ehemaligen volkseigenen Betriebe sind aber nur bis Ende 2006 zur Aufbewahrung der Unterlagen verpflichtet. Deshalb sollte jetzt jeder einen Antrag auf Kontenklärung stellen, um sicher zu gehen, dass dem Rentenversicherungsträger alle Versicherungszeiten vorliegen. Dem Antrag sollten die entsprechenden Dokumente, wie beispielsweise Versicherten- und Versicherungsausweise, Arbeits- und Verdienstbescheinigungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Rentenbescheinigungen sowie Dokumente von Finanzämtern, beiliegen.
Bis heute haben über 800.000 Versicherte der Jahrgänge 1943 bis 1974 aus den fünf neuen Bundesländern noch keine Kontenklärung durchführen lassen. "Gerade diese Versicherten sollten umgehend ihre Rentenversicherungskonten klären lassen, damit sie auf dem aktuellen
Stand sind. Wenn sich frühere Arbeitsverdienste zum Beispiel nicht mehr nachweisen lassen, weil es den Arbeitgeber nicht mehr gibt, kann man diese sich möglicherweise zurzeit noch über Archiv- und Dokumentationszentren, den so genannten DISOS, die die Personalunterlagen vieler ehemaliger volkseigner Betriebe verwahren, beschaffen“, so Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der BfA.
Das entsprechende Antragsformular gibt es im Internet unter www.bfa.de. Außerdem kann man sich in den Auskunfts- und Beratungsstellen der BfA näher informieren.