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Pflegepersonen können Rentenansprüche erwerben 

Wer Angehörige oder Nachbarn pflegt, erwirbt damit auch Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings müssen dafür gewisse Voraussetzungen vorliegen. Zum einem muss man den Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich regelmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Zum anderen darf man die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben, sondern die Pflege muss in der Freizeit erfolgen.

Außerdem muss der Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung beziehen. Des Weiteren muss vorher noch ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Medizinische Dienst stellt dann fest, ob und in welchem Umfang eine Pflegetätigkeit und somit auch eine Rentenversicherungspflicht des Pflegenden vorliegt.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse die Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeperson in voller Höhe. Die Beitragshöhe hängt vom zeitlichen Umfang der wöchentlichen Pflegetätigkeit ab und davon, welche der drei gesetzlich vorgesehenen Pflegestufen der Pflegebedürftige hat.

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