Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Donnerstag gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen, mit Börsen und Börsenaufsichtsbehörden ein Gespräch zum Entwurf des Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetzes geführt.
Dieser Entwurf sieht vor, dass die BaFin ab 1. Juli 2005 zentrale Stelle für die Prüfung sämtlicher Wertpapierprospekte einschließlich der Börsenzulassungsprospekte wird. Bisher sind für die Prüfung von Börsenzulassungsprospekten die Zulassungsstellen der Börsen verantwortlich.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr