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Ratingagenturen: Deutsche Gerichte zuständig 

Anleger können in Deutschland gegen die amerikanische Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) Klage einreichen. Das geht laut dem "Handelsblatt" aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Es bestätige damit die Zuständigkeit der deutschen Gerichte.

Anlass der Entscheidung war die Klage eines Rentners aus Norddeutschland. Er hatte Lehman-Zertifikate gekauft. Dabei verließ er sich auf das gute Rating durch die Agentur. Dabei hätten sich die Probleme bei den Zertifikaten bereits abgezeichnet.

Der Kläger-Anwalt Jens-Peter Gieschen sagte gegenüber dem "Handelsblatt": "Das Urteil ist ein Durchbruch für Klagen gegen Ratingagenturen in Deutschland. Allen Anlegern, die sich aufgrund von Ratings für eine Kapitalanlage entschlossen haben, ist nun der Weg zu den deutschen Gerichten geebnet."

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