Deutsche Gerichte können jetzt auch in elektronischer Form Akten führen. Dies wurde vom Bundesrat mit dem Justizkommunikationsgesetz genehmigt. Das Gesetz tritt am 1. April in Kraft und umfasst den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und die Führung von elektronischen Gerichtsakten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht die Vorteile vor allem in der schnelleren Übersendung der Akten und der damit verbundenen schnelleren Rechtssprechung.
Voraussetzung für die elektronische Aktenführung ist eine elektronische Signatur, mit der sichergestellt wird, dass das Dokument authentisch ist. Außerdem wird die Akte auf dem Weg in das elektronische Gerichtspostfach verschlüsselt. Auch die Einsicht in die Akten vom Schreibtisch aus wird durch das neue Gesetz möglich.