Seit Anfang des Jahres haben sich die Termine
für die Zahlung der Rentenbeiträge verschoben. Bereits im letzten Jahr hatte die alte Bundesregierung beschlossen,
dass die Rentenbeiträge zukünftig zwei Wochen früher als bisher
überwiesen werden müssen. Damit soll die gesetzliche
Rentenversicherung finanziell entlastet werden, denn auf diese Weise
gehen in diesem Jahr 13 statt 12 Beitragszahlungen ein.
Der stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund Ulrich Theil erklärte dazu: "Insgesamt rechnet die Deutsche Rentenversicherung mit rund 9,5
Milliarden Euro vorgezogenen Einnahmen. Auch sind zwischenzeitlich
die technischen Voraussetzungen so, dass eine fristgerechte
Beitragszahlung für den laufenden Monat jetzt durchaus möglich ist."
Die neue Regelung betrifft vor allem Arbeitgeber und Selbständige.
Sie müssen künftig die Rentenversicherungsbeiträge zum Ende des
laufenden Monats zahlen, in dem die Beschäftigung ausgeübt worden
ist. Genau gesagt: Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des
Monats, in dem die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt
wurde.
Rentenexperte Theil nennt ein Beispiel: "Der Januarbeitrag wird sowohl für die Arbeitgeber als auch für
Selbständige bereits am 27. Januar 2006 für den Monat Januar fällig.
Selbständige, die ihre Beiträge durch die Rentenversicherung von
ihrem Konto abbuchen lassen, die müssen nichts weiter unternehmen.
Werden die Beiträge aber per Dauerauftrag oder Überweisung bezahlt,
muss unbedingt an die neuen Termine gedacht werden."
Für Arbeitgeber und Selbständige wird es höchste Zeit, sich auf die Zahlungen
vorzubereiten. Die Versicherten und Rentner sind von der neuen
Regelung nicht betroffen.