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Riester-Rente wird zunehmend unattraktiv 

 

Eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Reinhold Schnabel (Universität Essen) zeigt, wer Gewinner und Verlierer des neuen Alterseinkünftegesetzes sind und welche Arten der Vorsorge für wen zukünftig Sinn machen. Der stufenweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten, steuerliche Absetzbarkeit bestimmter privater Altersvorsorgeaufwendungen und die Abschwächung des Steuerprivilegs von Lebensversicherungen sind die Kernpunkte des neuen Alterseinkünftegesetzes, die unterschiedlichste Auswirkungen für Verbraucher haben.

 

 

Die Auswirkungen der neuen steuerlichen Regelungen unterscheiden sich je nach individueller Einkommenssituation. Geringverdiener (bis 20.000 Euro brutto) werden auch nach voller Einführung der nachgelagerten Besteuerung keine Steuern auf ihre Renten abführen müssen. Für Durchschnittsverdiener (bis 30.000 Euro brutto) überwiegt die Steuerbefreiung in der Beitragsphase die steuerliche Belastung in der Rentenphase, wenn die Steuererleichterung komplett in die Altersvorsorge investiert wird. Höhere Einkommen (60.000 Euro brutto) werden in der Beitragsphase stärker entlastet als niedrigere Einkommen, doch ist ihre steuerliche Belastung in der Rentenphase dafür umso höher. Hier werden per Saldo nur die jüngeren Jahrgänge entlastet, während die mittleren und älteren Jahrgänge per Saldo verlieren.

 

 

Ab 2005 müssen alle Rentenbezieher 50 Prozent ihrer gesetzlichen Renten versteuern. Der steuerpflichtige Anteil wächst dann bis zum Jahr 2040 in zwei- bzw. ein-Prozent-Schritten auf 100 Prozent (maximal 12.000 Euro). Parallel dazu werden ebenfalls ab 2005 die Rentenbeiträge zunächst zu 60 Prozent steuerlich freigestellt. Dieser Anteil wird jährlich um je zwei Prozentpunkte erhöht und erreicht im Jahr 2025 100 Prozent.

Nach Meinung von Professor Dr. Reinhold Schnabel von der Universität Essen werden im Vergleich zur alten Rechtslage die heutigen Rentner und die rentennahen Jahrgänge mit überdurchschnittlichen Renten schlechter gestellt, da im alten System nur 27 bis 32 Prozent der gesetzlichen Renten zu versteuern waren. Auch die mittleren Jahrgänge (vor 1965) werden belastet, weil sie von der stufenweisen Steuerbefreiung der Beiträge nur relativ wenig profitieren. Rentner des Geburtsjahrgangs 1960 beispielsweise müssen 85 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern, obwohl sie ihre Beiträge zum großen Teil noch aus versteuertem Einkommen aufbringen mussten. Die jüngeren Jahrgänge können hingegen die Steuerentlastung in vollem Umfang für die private Altersvorsorge nutzen, um die Rentenänderungen und die steuerlichen Belastungen der gesetzlichen Renten sowie der zu versteuernden Riester-, Rürup- und betriebliche Renten damit auszugleichen.

 

 

Für Mitglieder der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind die gesetzliche Renten sowie die Riester-, Rürup- und betriebliche Renten nicht nur steuer-, sondern auch voll beitragspflichtig. Somit ergibt sich eine Grenzbelastung (persönlicher Grenzsteuersatz plus Sozialabgabesatz) im Rentenalter auch für Durchschnittsverdiener, die privat vorsorgen, von 40 bis 50 Prozent. Dadurch wird die Attraktivität der nachgelagert besteuerten Altersvorsorge erheblich verringert. Für privat versicherte Rentner ist die nachgelagerte Besteuerung jedoch besonders lohnend, da auf ihre zusätzlichen privaten Alterseinkünfte keine Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.

 

 

Riesterrenten lohnen sich im Grunde nur bei hoher Kinderzahl und geringem Einkommen, da die Förderung dann die Steuervorteile übersteigt. Selbst für privat Krankenversicherte rechnen sich Riester- oder Rüruprenten nur dann im Vergleich zum "freien Sparen", wenn wirklich eine lebenslange, nichtvererbliche Rente gewünscht wird.

Mit Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, aber auch mit Fondssparplänen hingegen lassen sich mit demselben Sparaufwand die gleichen oder sogar bessere Nettorenten erreichen.

Nach Meinung von DIA-Sprecher Bernd Katzenstein, müssen Durchschnittsrentner mindestens 5,5 Prozent, ältere Gutverdiener sogar bis zu 10 Prozent sparen, um auch zukünftig ein Versorgungsniveau von 70 Prozent zu erreichen. Um dies zu verwirklichen, kann "freies Sparen" mindestens so lohnend sein wie die staatlich geförderten Produkte, die nachgelagert besteuert werden.

 

(bs)



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