Nach einer aktuellen repräsentativen Umfrage der Postbank in Zusammenarbeit mit Allensbach haben 80 Prozent der Deutschen noch nie von der Rürup-Rente in Zusammenhang mit der Altersvorsorge gehört. Nur drei Prozent der Bevölkerung gaben an, sich „ziemlich genau“ mit der neuen Rürup-Rente beschäftigt zu haben. Mit 4,6 Prozent hatten berufstätige Frauen sich klar besser als Männer (3,9 Prozent) zum neuen Produkt informiert. Auch bei der Frage, ob generell mehr Informationen zum Thema Altersvorsorge gewünscht werden, liegen Frauen mit 39 Prozent klar vor Männern mit 32 Prozent.
Die Rürup-Rente (nach Bert Rürup benannt), die mit Beginn des neuen Alterseinkünftegesetz am 1. Januar 2005, eingeführt wurde, ist eine Leibrente und wurde vom Gesetzgeber zur lebenslangen und personengebundenen Absicherung konzipiert. Aufgrund eines Steuerbonus ist sie für alle Steuerzahler, also Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler interessant. Bis zur Obergrenze von 20.000 Euro können bereits ab 2005 60 Prozent der Beiträge, abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, im Jahr als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. 2005 können somit bis zu 12.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Der Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozent-Punkte an. Ab dem Jahr 2025 sind dann 100 Prozent der Beiträge steuerlich abzugsfähig.
Weil sie dem Versicherten als unantastbare Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge dienen soll und daher entsprechend stark steuerlich gefördert wird, ist eine vorzeitige Beendigung (Rückkauf) nicht möglich. Auch ist sie nicht veräußerbar oder kapitalisierbar, beleihbar, übertragbar oder vererblich. Diese vom Gesetzgeber geschaffenen Restriktionen haben gleichwohl den positiven Effekt, dass das angesparte Kapital vor Zugriffen in der Ansparphase geschützt ist.