In einem viel beachteten Schadenersatzprozess musste die Deutsche Bank eine empfindliche Niederlage einstecken. Nicht die Höhe des Schadenersatzes – 950.000,- Euro plus Zinsen – dürfte der Bank weh tun, sondern der Urteilsspruch an sich. Das Kreditinstitut wurde wegen einer mangelhaften Beratung zum Schadenersatz verurteilt.
Die Bank hatte einem Kommunalbetrieb ein Finanzprodukt empfohlen, bei dem auf die unterschiedliche Entwicklung von lang- und kurzfristigen Zinsen gewettet wurde. Anstatt Gewinne machte der Kommunalbetrieb, die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH, allerdings Verluste. Das Landgericht Würzburg gab der Bank teilweise die Schuld daran, da man die Zinsentwicklung in der Vergangenheit nicht ausreichend dargelegt habe. Außerdem hätten die Banker den Kunden stärker zu einer Prüfung drängen müssen, ob das Unternehmen überhaupt in ein derartig spekulatives Produkt investieren darf. Den Kommunen ist es grundsätzlich verboten, am Finanzmarkt zu spekulieren.
Da das Würzburger Versorgungsunternehmen jedoch trotz Kenntnis vom Spekulationsverbot in das waghalsige Produkt investierte und nach Ansicht der Richter genau wusste, was es da tat, wurde die Bank nicht zum vollen Schadenersatz verurteilt.
Durch das Urteil droht nun eine Klagewelle auf die Deutsche Bank zuzurollen. Nach einem Bericht des Handelsblattes sind derzeit rund 20 Verfahren gegen die Bank anhängig. Andere Fälle dieser Art, die nur sehr spärlich vor Gericht landen, endeten für die Kläger erfolglos. Im Januar wies beispielsweise das Landgericht Magdeburg die Klage eines kommunalen Wasserversorgers als unbegründet ab. In dem Würzburger Verfahren hat die Deutsche Bank angekündigt, in Berufung zu gehen.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr