Banken, die sicherheitsorientierten Kunden Risiko-Geldanlagen vermitteln, sind schadensersatzpflichtig. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main hervor, von dem "Börse Online" berichtet. Das beklagte Institut muss nun über 100.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Prozess ging es um die SEB Bank, welche die Angaben eines ihrer Kunden auf dem Fragebogen zum Wertpapierhandelsgesetz nicht allzu ernst genommen hatte. Der Kunde hatte dort eingetragen, dass für ihn nur sichere kurz- bis mittelfristige Investments in Frage kämen. Die SEB Bank vermittelte ihm trotzdem eine Anleihe der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, deren Laufzeit je nach Zinsentwicklung bis zu 25 Jahre andauern kann. Das Gericht entschied nun zugunsten des klagenden Anlegers, der ungewisse Anlagezeitraum deute auf Spekulation hin. So etwas habe der Kläger mit seinen Angaben aber ausgeschlossen. Die Anlageberatung sei daher falsch, hieß es in der Begründung des Urteils.
Den Fragebogen zum Wertpapierhandelsgesetz müssen Anleger ausfüllen, wenn sie ein Depot eröffnen. Auf diese Weise wird schwarz auf weiß zwischen der Bank und ihren Kunden vereinbart, welche Geldanlagen Bestandteil des Portfolios werden sollen und welche nicht. Diese Festlegung ist auch für die Anlageberater von Vorteil. Carsten Heise von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sagte "Börse Online", der ausgefüllte und gegengezeichnete Fragebogen schaffe Fakten für beide Seiten.